Für die im Zusammenhang mit der Unfallschadensregulierung entstehenden Kosten –wie Fahrtkosten, Telefonate und schriftliche Korrespondenz– können Sie eine pauschale Erstattung verlangen, die je nach Rechtsprechung der Gerichte zwischen 10 € und 30 € betragen kann. Soweit höhere Kosten entstanden sind, müssen diese im Einzelfall nachgewiesen werden.