Lassen Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr ernsthafte Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen aufkommen, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen. In der MPU soll überprüft werden, ob diese Zweifel berechtigt sind oder nicht. Besteht er die MPU nicht, kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verwehrt werden.