Der MwSt Satz beträgt in Deutschland z.Zt. 19%. Bei fiktiver Abrechnung (Abrechnung auf Gutachtenbasis) wird nach der Rechtsprechung die Mehrwertsteuer nicht mehr erstattet. Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, so wird die Mehrwertsteuer auch nicht erstattet, da die Vorsteuer bei der Umsatzsteuererklärung geltend gemacht werden kann