Bei einem Schadenereignis entstehen dem Geschädigten in der Regel Aufwendungen (Telefon, Schreibkosten, Porto, usw.), die durch die Kostenpauschale abgegolten werden. Kostenpauschale ist eine pauschalierte Abfindung für Aufwendungen, bei denen auf den Einzelnachweis der tatsächlich entstandenen Aufwendungen verzichtet wird.