Eine Kfz-Haftpflichtversicherung, ist der (für Fahrzeuge) gesetzlich vorgeschriebene Teil einer Autoversicherung (Pflichtversicherung), welcher die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen (Verschulden oder Gefährdungshaftung). Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat. Das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrecht ist in der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht, allerdings weichen die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstentschädigungssummen und die Übernahme von bestimmten Kosten, beispielsweise für Mietwagen oder Sachverständige, in den EU-Staaten noch erheblich voneinander ab.