Die merkantile Wertminderung, ist der finanzielle Nachteil, der dadurch entsteht, dass der geschädigte Kfz-Eigentümer als potentieller Verkäufer das vormals unfallbeschädigte, aber fachgerecht reparierte Fahrzeug verkauft und der Käufer wegen des offenbarungspflichtigen Schadens den Kaufpreis mindert. Hintergrund dieser Schadensposition ist, dass zwei absolut identische Fahrzeuge nur aufgrund der Tatsache, dass das eine unfallfrei und das andere vormals unfallbeschädigt ist, in der Regel unterschiedliche Preise am Markt erzielen. Für die Ermittlung der merkantilen Wertminderung wurden die mathematischen Berechnungsmethoden sowie der aktuellen Markt berücksichtigt.