Bei einem Kfz-Kostenvoranschlag handelt es sich um ein verbindliche Kostenaufstellung, bestimmte Arbeiten zu einem vorab fixierten Preis durchzuführen. Über den Kfz-Kostenvoranschlag erfragt der Kunde, welche Kosten für die Reparatur auf ihn zukommen, insofern er einen Reparaturauftrag im Laufen der Schadenabwicklung bei der Werkstatt in Auftrag gibt. Zu unterscheiden ist bei einem Kostenvoranschlag zwischen einem verbindlichen und einem unverbindlichen Kfz-Kostenvoranschlag. Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag übernimmt der Kfz-Betrieb das Risiko der korrekten Schadenseinschätzung und der Bezifferung von dem Schadensumfang. Stellt sich bei den Reparaturarbeiten ein größerer Schaden heraus als ursprünglich erkannt, verweisen die Versicherer in der Regel auf den günstigeren Kostenvoranschlag. Der unverbindliche Kostenvoranschlag ermöglicht eine spätere (geringfügige) Überschreitung der geplanten Reparaturkosten. Hierunter versteht der Gesetzgeber eine Größenordnung von 10 bis 20%. Das hängt jedoch auch vom Schadensumfang ab; bei kleinen einfachen Schäden ist die Toleranzgrenze der Überschreitung wesentlich geringer als bei größeren Reparaturarbeiten. Für den Kunden steigt, abhängig von der Schadenshöhe, am Ende das Risiko, eventuell nicht den gesamten Schaden ersetzt zu bekommen. Kostenvoranschläge sind bis zu einer Schadenhöhe von 750,00 Euro netto möglich bzw. sinnvoll. Hier kann aber auch ein Kurzgutachten erstellt werden welches alle relevanten Gegebenheiten berücksichtigt. Der Kostenvoranschlag beinhaltet keine Ausfallkosten keine Wertminderung und keinen Fahrzeugwert sowie deren Würdigung (siehe hierzu die einzelnen Erläuterungen).