Ein Kaskoschaden ist ein durch Sie selbst oder durch höhere Gewalt (Teilkasko) verursachter Schaden. Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistungen richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). Je nach Vertrag hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen. Da im Fall eines Kaskoschadens kein Anspruch auf Kostenübernahme durch einen unabhängigen Sachverständigen besteht, ergibt sich folgendes Problem: Je nach Höhe des Schadens, wird dieser durch einen Sachverständigen der Versicherung begutachtet. Dieser Sachverständige vertritt jedoch vorrangig die Interessen der Versicherung daraus ergibt sich nicht selten ein immenser Nachteil für den Versicherten. Damit Ihre Interessen jedoch in vollem Umfang berücksichtigt werden, ist es (je nach Schadenshöhe) in jedem Fall ratsam, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, auch wenn sein Gutachten nicht kostenlos ist.