Wurde ein Verkehrsunfall nicht durch alleinige Schuld eines Unfallbeteiligten verursacht, so kommt es zu einer Aufteilung der Haftung. Eine Haftungsquote von 25 % für den Unfallbeteiligten A bedeutet, dass der Unfallbeteiligte B 75 % des bei A entstandenen Schadens auszugleichen hat, B erhält dagegen 25 % des entstandenen Schadens von A.