Der Haushaltsführungsschaden ist Teil des Schadenersatzes nach einem Verkehrsunfall. Erleidet jemand eine Verletzung, können neben Ansprüchen auf Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, oder Verdienstausfall auch ein Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden. Dieser Anspruch entsteht dann, wenn verletzungs-bedingt der Haushalt nicht mehr geführt werden kann. Der Haushaltsführungsschaden wird in der Praxis der Unfallbearbeitung sehr häufig übersehen, insbesondere dann, wenn es sich bei der Person um den berufstätigen Ehegatten handelt, der in seiner Freizeit Teile der Hausarbeit übernimmt. Vertrauen Sie die Geltendmachung des Haushaltsführungsschadens daher einem Anwalt für Verkehrsrecht an.