Ein auf einen bestimmten Themenbereich spezialisierter Rechtsanwalt, der seine Spezialisierung durch Prüfungen nach umfangreichen Lehrgängen nachgewiesen hat und durch mindestens zehn Stunden nachzuweisender Fortbildung pro Jahr aufrechterhält.
Ein auf einen bestimmten Themenbereich spezialisierter Rechtsanwalt, der seine Spezialisierung durch Prüfungen nach umfangreichen Lehrgängen nachgewiesen hat und durch mindestens zehn Stunden nachzuweisender Fortbildung pro Jahr aufrechterhält.