Die Forderungsabtretung stellt die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger dar. Rechtlich wird in diesem Zusammenhang auch von Zession gesprochen. Der übertragende Gläubiger ist dabei der Zedent, der neue Gläubiger der Zessionar. Ausführliche Regelungen zur Forderungsabtretung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 398 ff. BGB).