Ältere Fahrzeuge (ca. über 10 Jahre und mehr) oder niedrige Preisklassen werden von Händlern nicht mehr angeboten wegen der heutigen Rechtslage zur Gewährleistung (mindestens 1 Jahr). Der Geschädigte findet für solche Fahrzeuge keinen Händler und muß auf den Privatmarkt ausweichen. Dort ist die MwSt nie ausgewiesen.