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Verkehrsopferhilfe

Der Verkehrsopferhilfe e.V. ist ein Verein, in dem alle deutschen Kfz-Versicherer vertreten sind. Der Verein stellt den Garantiefonds (bzw. Entschädigungsfonds), der nach den §§ 12 ff Pflichtversicherungsgesetz vorgeschrieben ist, um die Opfer von Verkehrsunfällen zu entschädigen, wenn
• das verursachende Fahrzeug nicht festzustellen ist,
• das Kraftfahrzeug (pflichtwidrig) nicht versichert war,
• wenn die Versicherung insolvent ist oder
• der Schaden vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt wurde.
Die Verkehrsopferhilfe wird von den Versicherungsunternehmen finanziert. Sie ist nur für Unfälle zuständig, die von einem Kraftfahrzeug (bzw. Anhänger) verursacht wurden – nicht jedoch bei Schäden, für die z.B. Fußgänger oder Radfahrer verantwortlich sind.