Soweit wirtschaftlich sinnvoll, werden bei Totalschaden Umbaukosten ersetzt (Musikanlage, Freisprecheinrichtung) soweit das Ersatzfahrzeug nicht über gleichwertige Einbauten verfügt. Gleiches gilt für Behinderten-, Fahrschul- oder Taxiausstattung.
Soweit wirtschaftlich sinnvoll, werden bei Totalschaden Umbaukosten ersetzt (Musikanlage, Freisprecheinrichtung) soweit das Ersatzfahrzeug nicht über gleichwertige Einbauten verfügt. Gleiches gilt für Behinderten-, Fahrschul- oder Taxiausstattung.