Das bedeutet, dass der Toleranzabzug auf Autobahn, außerhalb geschlossener Ortschaften oder innerorts immer denselben Kriterien unterliegt. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird folgender Toleranzabzug gewährt: gefahrene Geschwindigkeit bis 100 km/h: Toleranzabzug von 3 km/h