Ironisch gemeintes Wort für Anwaltsvollmachtsformulare, die „gestapelt“ außerhalb der Kanzlei, zum Beispiel in der Werkstatt, vorgehalten werden, damit der Betroffene sie unterschreiben kann, ohne sich selbst in die Anwaltskanzlei zu begeben. Vor noch nicht allzu langer Zeit betrachteten die Anwaltskammern dass als anwaltliche Todsünde, derart vermittelte Mandate galten als unseriös. Inzwischen gilt das aber als erlaubt, nicht zuletzt weil es keinen nennenswerten Unterschied zu auf der Anwaltshomepage zum Download angebotenen Vollmachtsformularen gibt.