Die Versicherungen sollten über jeden Vorfall in Kenntnis gesetzt werden, egal, ob Ihnen eine Schuld zugesprochen wird oder nicht. Das gilt für die gesetzliche Haftpflichtversicherung genauso, wie für freiwillige Kasko- oder Unfallversicherungen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Kraftfahrzeug, das auf deutschen Straßen fährt, für den Fall versichert sein muss, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer dabei unverschuldet Schaden nimmt. Kommt es zum Schadenereignis, haben Sie den Vorgang und den entstandenen Unfallschaden zu melden, damit Ihr Versicherer weitere Schritte einleiten und den Schaden regulieren kann. Sollte ein Unfallgegner sich weigern, bei seiner Haftpflicht Schadensmeldung zu machen, so können auch Sie tätig werden und an seiner statt den Versicherer vom Schaden in Kenntnis setzen. Dafür benötigen sie zumindest das Kennzeichen desjenigen und den genauen Zeitpunkt des Zusammenstoßes. Hilfeich sind außerdem Name und Anschrift des Betroffenen. Diese Daten sollten noch am Unfallort ausgetauscht worden sein.