Nationale Entschädigungsstelle im Heimatland eines Geschädigten bei Schadenfällen mit Kraftfahrzeugen (Kfz) im EU-Ausland. Mit Inkraftreten der 4. Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie der EU wurden alle Versicherer in Europa verpflichtet, in jedem EU-Mitgliedsstaat einen Schadenregulierungsbeauftragten zu benennen. Der Geschädigte hat so einen Ansprechpartner in seinem Heimatland, an den er sich wegen des im Ausland eingetretenen Unfalls wenden kann. Reagiert der ausländische Versicherer nicht oder nicht in angemessener Zeit, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle wenden. Als solche fungiert in Deutschland der Verkehrsopferhilfe e.V. in Hamburg.