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Sachverständiger

Person mit besonderer Sachkunde und Erfahrung auf bestimmten Fachgebieten. Vielfach durch entsprechende Berufsausübung qualifiziert bzw. öffentlich bestellt oder personenzertifiziert.
Die Hauptaufgabe eines Sachverständigen / Gutachters ist es, fachlich qualifizierte Gutachten auf dem Gebiet zu erstellen, auf dem er über das nötige ausgewiesene Fachwissen verfügen. Nicht nur Gerichte und Behörden können einen Sachverständigen / Gutachter beauftragen, auch Unternehmen oder Privatperson können sich an diesen wenden.
Die Bezeichnung Sachverständiger / Gutachter ist rechtlich nicht geschützt. Grundsätzlich steht es somit jedem offen, sich so zu bezeichnen. Unterschieden wird zwischen verschiedenen Arten des Sachverständigen / Gutachters:
• Freier Sachverständiger: dieser ernennt sich selbst zum Sachverständigen
• EU-Zertifizierter Sachverständiger (personenzertifiziert)
• Staatlich anerkannter Sachverständiger
• Verbandsanerkannter sachverständiger
Welcher Sachverständiger / Gutachter für den konkreten Fall geeignet ist, kommt auf dessen Erfahrungswert und Vorbildung an. Für ein Gutachten in einem Strafverfahren sollte ein entsprechendes Studium vorliegen, um den Sachverhalt mit dem nötigen Fachwissen beurteilen zu können.
Die Begriffe Sachverständiger / Gutachter werden meist synonym genutzt. Der Begriff Sachverständiger wird dabei in der Regel von den Gerichten und Behörden verwendet, da diese sich meist auf einen Gesetzeswortlaut berufen und dort findet sich vornehmlich die Bezeichnung Sachverständiger. Für Privatpersonen dagegen hat sich die Bezeichnung Gutachter eingebürgert. Daher hat ein Sachverständiger / Gutachter die gleichen Aufgaben, er wird nur oftmals unterschiedlich bezeichnet.