Als Alternative zur Abtretung kann im Reparaturbetrieb eine sog. Reparaturkosten-Übernahmebestätigung unterzeichnet werden, falls die Reparaturkosten nicht sofort bei Abholung des Fahrzeuges an den Reparaturbetrieb bezahlt werden sollen. Die Kfz-Werkstatt übersendet diese Reparaturkosten-Übernahmebestätigung an die zu regulierende Versicherung. Dieser verpflichtet sich – ggf. nach Überprüfung der Haftungssituation oder der Eintrittspflicht bei Kaskoschäden – gegenüber dem Reparaturbetrieb, die Kosten der Instandsetzung direkt an die KFZ-Werkstatt auszugleichen.