Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel, das je nach Gerichtsbarkeit unterschiedlichen Voraussetzungen unterworfen wird. Ziel der Rechtsbeschwerde ist stets eine Entscheidung (mit Ausnahme des Ordnungswidrigkeitenrechts kein Urteil) eines Gerichts. Ihr Zweck ist es, über eine streitige Rechtsfrage eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen und eine einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen.
Die Rechtsbeschwerde ist statthaft in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (einschließlich Patent- und Kartellverwaltungssachen, für letztere ausnahmsweise auch in der Sozialgerichtsbarkeit), im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (und entsprechenden verwaltungsgerichtlichen Personal- und Richtervertretungssachen) sowie in wehrdienstgerichtlichen Wehrbeschwerdesachen.