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Quotenvorrecht

Bei Unfällen mit eigenem Mithaftungsanteil, kann im Einzelfall eine Erhöhung der Entschädigung erreicht werden, wenn eine kombinierte Abrechnung zwischen der eigenen Vollkaskoversicherung und der gegnerischen Haftpflichtversicherung gewählt wird: Die sogenannte Abrechnung nach Quotenvorrecht.
Dabei werden Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert von der eigenen Fahrzeugversicherung (Kasko) voll ersetzt. Nebenkosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung und Abschleppkosten ersetzt voll die gegnerische Haftpflichtversicherung, soweit der Gesamtbetrag den Betrag nicht übersteigt, den die Versicherung aufgrund des Haftungsanteils zahlen müsste. Nicht in den quotenbevorrechtigten Anteil der Schadenskosten fallen allerdings Positionen wie Schmerzensgeld, Mietwagenkosten oder sonstige Nebenkosten, die nicht direkt den reinen Fahrzeugschaden betreffen. Wegen der rechtlich komplizierten Zusammenhänge wird hier anwaltliche Beratung empfohlen.