Der „Nutzungsausfall” oder richtiger die Nutzungsausfallsentschädigung wird dafür gezahlt, dass aufgrund eines schädigenden Ereignisses die Nutzung einer Sache für einen vorübergehenden Zeitraum nicht möglich ist. In der Praxis geht es meistens darum, dass der Eigentümer oder Besitzer eines Kraftfahrzeugs dieses wegen eines Unfalls (oder einer sonstigen unerlaubten Handlung) zeitweise nicht mehr nutzen kann. Diese Entschädigung wird i. d. R. für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer des geschädigten Fahrzeugs gezahlt, wenn kein Ersatzfahrzeug angemietet wird.