Der Geschädigte hat die sog. Dispositionsfreiheit, d.h. er kann jederzeit frei entscheiden, wie er den Schaden abzuwickeln möchte. Er kann sein Fahrzeug in einer markengebundenen Fachwerkstatt oder in einer freien Fachwerkstatt reparieren lassen (konkret). Oder fiktiv abrechnen, d.h. er erhält die schadenbedingten Kosten aus dem Gutachten (ohne MwSt.) oder wenn ein Totalschaden vorliegt, auf der Basis des wirtschaftlichen Totalschaden abrechnen. Grundsätzlich ist der Geschädigte Herr des Geschehens und bestimmt den Ablauf der Regulierung (im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten).