Mit dem Begriff Beilackieren bzw. Anlackieren bezeichnet man das weich auslaufende Einlackieren eines Farbtons in einen nicht beschädigten Lackbereich. Die angrenzenden Flächen werden hierbei matt geschliffen und der Reparaturfarbton wird vom Neuteil / Reparaturstelle her nach außen auslaufend in die Nachbarteile ausgenebelt bzw. einlackiert. Nur mit dieser Methode ist es möglich einen unsichtbaren Übergang und somit eine einwandfreie Reparatur zu gewährleisten. In einem aktuellen Urteil vom 17.09.2019 hat sich der Bundesgerichtshof klargestellt, dass der Unfallgeschädigte (auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung) einen Anspruch auf Erstattung der UPE-Aufschläge und Beilackierungskosten hat.