Ihre Pflichten
Nachweispflicht:
Der Anspruchsteller muss den Schaden gegenüber dem Unfallgegner/ Versicherung nachweisen (Gutachten).
Schadenminderungspflicht:
Der Anspruchsteller hat grundsätzlich die gesetzliche Schadenminderungspflicht zu beachten (§ 254 BGB).
Überlegungsfrist:
Die Entscheidung über Weiterverwendung/Reparatur/Verkauf des Fahrzeuges muss in einer angemessenen Frist vom Anspruchsteller gefällt werden.
Fahrbereites Fahrzeug:
Ist das Fahrzeug des Anspruchstellers nach dem Unfall fahrbereit, betriebs- und verkehrssicher, können keine Abschleppkosten, Leihwagenkosten oder Nutzungsausfall bis zum Beginn der Reparatur oder Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges geltend gemacht werden.
Werkstattüberlastung:
Wenn die Reparaturfirma mit der Reparatur wegen Überlastung erst verspätet beginnen kann, muss der Anspruchsteller ggf. eine andere Werkstatt beauftragen.
Notreparatur:
Kann ein Fahrzeug mit verhältnismäßig geringen Mitteln provisorisch instandgesetzt werden, so muss dieser Weg gewählt werden, wenn dadurch höhere Kosten vermieden werden.
Unfallschaden Gutachten oder Kostenvoranschlag der Werkstatt, was ist besser?
Der Geschädigte hat bei einem unverschuldetem Unfall in jedem Fall und zu jeder Zeit das Recht einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen sowie einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Bei der Auswahl ist zwingend darauf zu achten, dass es sich um einen personenzertifizierten oder öffentlich bestellten Gutachter handelt, da sich jeder Sachverständiger nennen kann und es Anerkennungen zu kaufen gibt. Von einer Gutachten oder Kostenvoranschlagerstellung durch die Versicherung/ Werkstatt ist dringend abzuraten.
Siehe hierzu auch den Tabellenvergleich.
unverbindliche Beratung | ✓ | X |
Besichtigung beim Kunden (z.B. Arbeit, Zuhause…) | ✓ | X |
Reparaturkosten / Kostenaufstellung | ✓ | ✓ |
Wertminderung | ✓ | X |
Nutzungsausfall | ✓ | X |
Wiederbeschaffungswert | ✓ | X |
Wiederbeschaffungszeit | ✓ | X |
Restwert | ✓ | X |
Restwertaufkäufer | ✓ | X |
Mietwagenklasse | ✓ | X |
Prozentualer Vergleich | ✓ | X |
Reparaturbeurteilung | ✓ | X |
Reparatur 30% über Fahrzeugwert möglich | ✓ | X |
Verkehrssicherheit | ✓ | X |
Reparaturdauer | ✓ | ✓ |
Nebenkosten (Ummeldekosten, Tankfüllung….) | ✓ | X |
Interessenkonflikt | X | ✓ |
Unabhängigkeit | ✓ | X |
Eingehende Beratung | ✓ | X |
Möglichkeiten der Abrechnung | ✓ | X |
Folgebetreuung | ✓ | X |
Schadenerweiterung | ✓ | X |
Datenspeicherung mind.10 Jahre | ✓ | X |
Vorschadenuntersuchung / Lackmessung | ✓ | X |
Rechtssicherheit / Beweissicherung | ✓ | X |
Gerichtsverwendbarkeit | ✓ | X |
Stellungnahme bei Abzügen der Vers. | ✓ | X |
Freilegung des Schadenbereichs | ✓ | X / ✓ |
Ermittlung Versicherung Innlandschaden | ✓ | X |
Ermittlung Versicherung Auslandschaden | ✓ | X |
Versendung der Unterlagen | ✓ | X / ✓ |
Kostenerstattung | ✓ | ✓ |
Vorkasse | X | ✓ |
Kurzgutachten bei Schaden unter Bagatellgrenze | ✓ | |
Abstimmung mit Rechtsbeistand wenn vorhanden | ✓ | X |
Nachbesichtigung | ✓ | X |
Fotodokumentation ausführlich | ✓ | X |
Versandt an Kunde, Rechtsanwalt, Vers., per Mail | ✓ | X / ✓ |
Berücksichtigung aller gesetzlichen Bestimmungen | ✓ | X |
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sind noch Fragen offen? Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine erste Beratung oder Besichtigung. Zur Terminabstimmung steht Ihnen Heike Rathmann gerne unter Tel. 02351 84000 oder per E-Mail an info@sv-rathmann.de zur Verfügung.