Rechte und Pflichten im Schadensfall
Rechte und Pflichten im Schadensfall Kfz-Sachverständigenbüro Rathmann
Kfz-Sachverständigenbüro Rathmann

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Rechte und Pflichten im Schadensfall
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Rechte und Pflichten im Schadensfall
Rechte und Pflichten im Schadensfall Kfz-Sachverständigenbüro Rathmann
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Ihre Pflichten

Ihre Pflichten

Nachweispflicht:
Der Anspruchsteller muss den Schaden gegenüber dem Unfallgegner/ Versicherung nachweisen (Gutachten).

Schadenminderungspflicht:

Der Anspruchsteller hat grundsätzlich die gesetzliche Schadenminderungspflicht zu beachten (§ 254 BGB).

kfz gutachten an einem motorrad durch sv rathmann
ausgebildeter zertifizierter kfz gutachter rathmann

Überlegungsfrist:
Die Entscheidung über Weiterverwendung/Reparatur/Verkauf des Fahrzeuges muss in einer angemessenen Frist vom Anspruchsteller gefällt werden.

Fahrbereites Fahrzeug:
Ist das Fahrzeug des Anspruchstellers nach dem Unfall fahrbereit, betriebs- und verkehrssicher, können keine Abschleppkosten, Leihwagenkosten oder Nutzungsausfall bis zum Beginn der Reparatur oder Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges geltend gemacht werden.

Werkstattüberlastung:
Wenn die Reparaturfirma mit der Reparatur wegen Überlastung erst verspätet beginnen kann, muss der Anspruchsteller ggf. eine andere Werkstatt beauftragen.

Notreparatur:
Kann ein Fahrzeug mit verhältnismäßig geringen Mitteln provisorisch instandgesetzt werden, so muss dieser Weg gewählt werden, wenn dadurch höhere Kosten vermieden werden.

Ihre Rechte

Ihre Rechte

Freie Wahl des Sachverständigen:
Der Geschädigte ist Herr des Geschehens und kann einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, sein Fahrzeug zu besichtigen und den Schaden zu ermitteln. Wenn die Versicherung einen „eigenen“ Sachverständigen beauftragt möchte, so ist diesem die Besichtigung zu ermöglichen, das ändert aber Nichts am o.g. Recht des Geschädigten.

Freie Wahl des Rechtsanwalts:

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts bleibt einzig und allein dem Geschädigten überlassen. Um Rechtsgleichheit zu erzielen, ist die Einschaltung eines Anwalts zu empfehlen, in jedem Fall bei Verletzten.

Freie Werkstattwahl:
Der Anspruchsteller hat das Recht auf freie Wahl der Reparaturfirma. Abschleppkosten werden allerdings nur bis zur dem Unfallort nächstgelegenen Fachwerkstatt ersetzt. Weiterbenutzung (unrepariert) Der Anspruchsteller kann bestimmen, ob er sein Fahrzeug unrepariert weiterfahren will, vorausgesetzt, das Fahrzeug ist verkehrssicher.

Verkauf – Unfallwagen:
Der Anspruchsteller kann das Fahrzeug unrepariert veräußern. Es sind aber die Gegebenheiten (Restwert) aus dem Gutachten zu berücksichtigen, damit keine Nachteile entstehen.

Unfallschaden Gutachten oder Kostenvoranschlag der Werkstatt, was ist besser?

Unfallschaden  Gutachten oder Kostenvoranschlag der Werkstatt, was ist besser?

Der Geschädigte hat bei einem unverschuldetem Unfall in jedem Fall und zu jeder Zeit das Recht einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen sowie einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Bei der Auswahl ist zwingend darauf zu achten, dass es sich um einen personenzertifizierten oder öffentlich bestellten Gutachter handelt, da sich jeder Sachverständiger nennen kann und es Anerkennungen zu kaufen gibt. Von einer Gutachten oder Kostenvoranschlagerstellung durch die Versicherung/ Werkstatt ist dringend abzuraten.

Siehe hierzu auch den Tabellenvergleich.

unverbindliche Beratung X
Besichtigung beim Kunden (z.B. Arbeit, Zuhause…) X
Reparaturkosten / Kostenaufstellung
Wertminderung X
Nutzungsausfall X
Wiederbeschaffungswert X
Wiederbeschaffungszeit X
Restwert X
Restwertaufkäufer X
Mietwagenklasse X
Prozentualer Vergleich X
Reparaturbeurteilung X
Reparatur 30% über Fahrzeugwert möglich X
Verkehrssicherheit X
Reparaturdauer
Nebenkosten (Ummeldekosten, Tankfüllung….) X
Interessenkonflikt X
Unabhängigkeit X
Eingehende Beratung X
Möglichkeiten der Abrechnung X
Folgebetreuung X
Schadenerweiterung X
Datenspeicherung mind.10 Jahre X
Vorschadenuntersuchung / Lackmessung X
Rechtssicherheit / Beweissicherung X
Gerichtsverwendbarkeit X
Stellungnahme bei Abzügen der Vers. X
Freilegung des Schadenbereichs X / ✓
Ermittlung Versicherung Innlandschaden X
Ermittlung Versicherung Auslandschaden X
Versendung der Unterlagen X / ✓
Kostenerstattung
Vorkasse X
Kurzgutachten bei Schaden unter Bagatellgrenze
Abstimmung mit Rechtsbeistand wenn vorhanden X
Nachbesichtigung X
Fotodokumentation ausführlich X
Versandt an Kunde, Rechtsanwalt, Vers., per Mail X / ✓
Berücksichtigung aller gesetzlichen Bestimmungen X

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sind noch Fragen offen? Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine erste Beratung oder Besichtigung. Zur Terminabstimmung steht Ihnen Heike Rathmann gerne unter Tel. 02351 84000 oder per E-Mail an info@sv-rathmann.de zur Verfügung.