Es gibt in Deutschland lediglich eine situative* Winterreifenpflicht, d. h. man darf bei “Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte” (§ 2 Absatz 3a StVO) nur Kraftfahrzeuge führen, die auch mit entsprechenden Winterreifen ausgerüstet sind. Der Merkspruch “von O bis O” kann daher nur als Orientierung und allgemeine Empfehlung dienen.