Sofern durch die unfallbedingte Reparatur eine Wertsteigerung des Fahrzeuges am Markt erfolgt, zum Beispiel durch vorliegende Altschäden im Schadenbereich, muß der Geschädigte einen entsprechenden Abzug von den Reparaturkosten akzeptieren.
Sofern durch die unfallbedingte Reparatur eine Wertsteigerung des Fahrzeuges am Markt erfolgt, zum Beispiel durch vorliegende Altschäden im Schadenbereich, muß der Geschädigte einen entsprechenden Abzug von den Reparaturkosten akzeptieren.