Wenn ein haftpflichtversicherter Autofahrer einem anderen Verkehrsteilnehmer einen Schaden zufügt ist die-Haftpflichtversicherung dem Geschädigten gegenüber zur Leistung verpflichtet. Die KFZ-Haftpflichtversicherung kann dann aber seinen Versicherungsnehmer – also den Autofahrer – in Regress nehmen. Das heißt: die Versicherung verlangt von ihm Geld (bis zu 5.000 Euro) wenn z.B. Trunkenheit am Steuer oder vorsätzlich unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorliegt.