Unter dem Begriff Verbringungskosten versteht man die Kosten die entstehen, wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug im Rahmen der Reparatur in eine Lackiererei oder in einen Karosseriebetrieb verbracht werden muss. Aber auch wenn das Fahrzeug nicht selbst verbracht wird sondern nur Teile (z.B. Stoßfänger, Türen usw.) fallen Verbringungskosten an.