Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber den bei ihm eingetretenen Schaden – d.h. die aufgrund des Ausfalls an den Arbeitnehmer geleisteten Lohnersatzleistungen – gegenüber dem Unfallgegner bzw. Unfallschädiger geltend machen kann.
Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber den bei ihm eingetretenen Schaden – d.h. die aufgrund des Ausfalls an den Arbeitnehmer geleisteten Lohnersatzleistungen – gegenüber dem Unfallgegner bzw. Unfallschädiger geltend machen kann.