Vorhaltekosten sind die Kosten, die ein Gewerbetreibender für die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges aufwenden muss, sofern der Betrieb entsprechende Ersatzfahrzeuge im Fuhrpark bevorratet (“vorhaltet”). Sollte dies nicht der Fall sein und kein Mietwagen in Anspruch genommen werden, muss differenziert werden.