Ersatzpflichtig sind auch unfallbedingte Schäden an Bekleidung, Schutzhelmen oder im Fahrzeug mitgeführten Gegenständen, Tankinhalt und alle beschädigten Gegenstände oder Materialien, die durch das Schadenereignis in Mitleidenschaft gezogen wurden bzw. beschädigt. Die Schadenhöhe ist ebenfalls durch Kaufbelege oder Kostenvoranschlag nachweisbar