Grundsätzlich darf man als Unfallgeschädigter auf das Gutachten eines Sachverständigen vertrauen, es sei denn, ein gravierender Fehler hätte auch einem Laien auffallen müssen. Als Unfallgeschädigter ist man durch das Gutachten des Sachverständigen geschützt. Das ist einer der großen Vorteile, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Wenn sich der Sachverständige sich irrt, und die Reparaturkosten höher sind, geht das Prognoserisiko zu Lasten des Schädigers. Das heißt: Wenn der Geschädigte im Gutachten einen Reparaturwert prognostiziert (der Sachverständige irrt sich aber), und der Geschädigte auf dieser Grundlage das Fahrzeug in Reparatur gibt, muss der Schädiger trotzdem den vollen Betrag zahlen, wenn die Reparatur diesen Betrag übersteigt. Das gilt auch für andere Fehleinschätzungen des Sachverständigen (Wiederbeschaffung dauert länger, Reparatur dauert länger, Preis für ein Ersatzfahrzeug ist höher als der ermittelte Wiederbeschaffungswert). Der Geschädigte darf sich also grundsätzlich auf die Angaben eines Sachverständigen verlassen.