Die Eigenschaft, der richtige Anspruchsgegner zu sein. Die Passivlegitimation ist stets von der Prozessführungsbefugnis zu unterscheiden, welche die Zulässigkeit einer Klage betrifft und nicht die Begründetheit. Während der Kläger als Voraussetzung für die Prozessführungsbefugnis (auch: Klagebefugnis) seinen gegen den Beklagten gerichteten Anspruch schlüssig behaupten muss, geht es bei der Passivlegitimation darum, dass die Klage nach der materiell-rechtlichen Situation gegen den richtigen Beklagten und dessen Stellung als Inhaber der Rechts erhoben wird.