Kosten für entgangenen Gewinn oder durch Ausfall eines Arbeitnehmers sind ersatzpflichtig, müssen aber im Einzelfall nachgewiesen werden. Zeitverlust oder entgangener Urlaub ist im Regelfall nicht ersatzpflichtig.
Kosten für entgangenen Gewinn oder durch Ausfall eines Arbeitnehmers sind ersatzpflichtig, müssen aber im Einzelfall nachgewiesen werden. Zeitverlust oder entgangener Urlaub ist im Regelfall nicht ersatzpflichtig.